Jedes Mitglied (Verein) im Chorverband Kurpfalz-Heidelberg wird gleichzeitig zum Mitglied im Badischen Chorverband und im Deutschen Chorverband.
Die Mitgliedsbeiträge werden vom regionalen Chorverband eingezogen und an die Dachverbände weitergeleitet.
Wenn Sie Fragen zum Thema Mitgliedschaft haben, wenden Sie sich an unsere Geschäftsstelle.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Badischen Chorverbands.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-weite Datschenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ohne weitere Übergangsfrist in Kraft getreten.
Einen von Rechtsanwalt Christian Heieck (Schwäbischer Chorverband e.V.) entwickelten Leitfaden und die Handreichung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit können Sie hier aufrufen:
Leitfaden Heieck DS-GVO EU und BDSG
Datenschutz im Verein nach der Datenschutzgrundverordnung
GEMA Meldungen für Konzerte und Auftritte gehen über den Rahmenvertrag vom BCV.
Auf der Homepage des BCV finden Sie die entsprechenden Informationen sowie die Formulare, die auch an den BCV gesendet werden müssen. Bitte folgen Sie diesem Link.
Unsere Mitgliedsvereine erhalten durch den BCV automatisch die folgenden Versicherungen: Vereinshaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Unfallversicherung, Erweiterte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (inkl. Eigenschäden), D&O-Versicherung. Finden Sie ausführliche Informationen auf der Website vom Badischen Chorverband.
Die Anträge für Sänger-, Chorleiter- und Vereinsehrungen müssen über das Bestandsportal des BCV erfasst werden. Bitte folgen Sie diesem Link zum Bestandsportal vom BCV.
Chorleiter-, Vorstandschaft- und Totenehrungen finden ausnahmslos auf dem Chorverbandstag statt
Chorleiterehrungen laufen über das Bestandsportal vom BCV.